Tradition verdient mehr als nur einen Schutzengel

Gleich fünf verschiedene Instanzen halten schützend ihre Hände über eines der wertvollen Erben der deutschen Kulturgeschichte.

Die traditionelle Herstellung der Nürnberger Rostbratwurst unterliegt dem Schutz durch den Schutzverband Nürnberger Rostbratwürste e.V., durch die Qualitätskontrollen der Stadt Nürnberg, durch das Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft und durch den EU-Herkunftsschutz, der nach Europäischem Recht die Herstellungstradition Nürnbergs vor Missbrauch schützt.

Der Schutzverband Nürnberger Rostbratwürste e.V.

Die Nürnberger Bratwursthersteller und die Stadt Nürnberg haben sich zum Schutzverband Nürnberger Rostbratwürste e.V. zusammengeschlossen. Zweck des Vereins ist der Schutz der Erzeugnisse und der Bezeichnungen „Nürnberger Bratwürste“, „Nürnberger Rostbratwürste“ nach geographischer Herkunft aus Nürnberg sowie nach Qualität, Rezeptur und allen typischen Eigenschaften. 1998 wurde die Rezeptur vom Schutzverband bei der EU eingereicht und am 15. Juli 2003 wurde der Schutz erteilt. Die Begriffe Nürnberger Bratwurst und Nürnberger Rostbratwurst sind, unter Federführung von Stadtrechtsdirektor Dr. Hartmut Frommer, zusätzlich seit 2003 geschützt.

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Die Stadt Nürnberg

Die Stadt Nürnberg führt regelmäßig bei allen zugelassenen Herstellern Qualitätskontrollen durch. Die Hersteller, wie z.B. Großbetriebe oder Nürnberger Metzgereien, müssen zwingend im Stadtgebiet Nürnberg ansässig sein und dürfen die Nürnberger Rostbratwurst nur nach festgeschriebener und geschützter Rezeptur im Stadtgebiet Nürnberg produzieren.

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Die LGL – Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz sowie Produktsicherheit.

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Die LFL – Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LFL) ist das Wissens- und Dienstleistungszentrum für die Landwirtschaft in Bayern, dass mit Wissen zu Qualität, Ökologie und Ökonomie Unternehmen auf verschiedenen Wegen unterstützt.

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Der EU-Herkunftsschutz

Die konsequente Qualitätspolitik der Europäischen Union zur Kennzeichnung von Lebensmitteln sieht drei verschiedene Gütezeichen (Herkunftszeichen) vor: 1. Die geschützte geografische Angabe, 2. die geschützte Ursprungsangabe und 3. die geschützte traditionelle Spezialität.
Für den Schutz der Nürnberger Rostbratwurst wurde von der EU der Schutz als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) erteilt. Seit 2003 werden dadurch das Wissen, die Kompetenz und die langjährige Herstellungstradition Nürnbergs vor Missbrauch durch Hersteller ohne dieses Wissen und Kompetenz geschützt. Deshalb ist es für diesen Schutz auch erforderlich, dass alle Verarbeitungsschritte im Stadtgebiet Nürnberg selbst erfolgen müssen.
Für eine möglichst hohe Verbraucher-Transparenz wird der EU-Herkunftsschutz durch die Initiative des „WeltGenussErbe Bayern“ kommuniziert. Eine umfassende Kampagne informiert über den EU-Herkunftsschutz und über ausgezeichnete bayerische Spezialitäten.

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Schutzverband‐Siegel

Nürnberger Qualitätssiegel

Um die Marke „Nürnberger Rostbratwurst“ zu stärken, wurden von den Mitgliedern des Schutzverbands eine gemeinschaftliche Initiative ins Leben gerufen

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EU Herkunftsschutz

Geschützte geografische Angabe

Seit August 2003 steht die Bezeichnung Nürnberger Rostbratwürste unter ggA-Schutz der EU

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EU Kampagne

WeltGenussErbe Bayern

Die Kampagne „WeltGenussErbe Bayern“ informiert über den EU-Herkunftsschutz und über ausgezeichnete bayerische Spezialitäten.

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Die Nürnberger Rostbratwurst

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